Verkehrssicherung bei Bäumen auf Privatgrundstücken an Gewässern erster und zweiter Ordnung

Das Wasserwirtschaftsamt München ist Eigentümer zahlreicher Gewässer- und Ufergrundstücke und für den verkehrssicheren Zustand der Bäume auf seinen Grundstücken verantwortlich. Hierzu führt das Wasserwirtschaftsamt regelmäßig Kontrollen durch.

Unmittelbar an die Gewässer- und Ufergrundstücke der Wasserwirtschaftsverwaltung grenzen häufig bebaute und durch Umfriedungen nicht zugängliche Privatgrundstücke an. Eine regelmäßige Begutachtung der Bäume an den Ufern der Gewässer ist dem Wasserwirtschaftsamt in diesen Bereichen oft nicht möglich. Die hier angrenzenden Grundbesitzer sollten daher den Baumbestand am Ufer an der Grenze zu ihren umfriedeten Grundstücken beobachten und das Wasserwirtschaftsamt bei Bedarf informieren. Das Wasserwirtschaftsamt wird dann einen Termin vereinbaren, um die Bäume zu begutachten und - soweit erforderlich - Maßnahmen zur Verkehrssicherheit durchführen.

Dabei ist zu beachten: Die Verkehrssicherungspflicht des Wasserwirtschaftsamtes bezieht sich nur auf Bäume, die ganz oder teilweise mit dem Stammfuß auf dem Grundstück des Wasserwirtschaftsamtes stehen. Für die Verkehrssicherung von Bäumen auf an das Gewässer- oder Ufergrundstück angrenzenden Grundstücken, auch wenn diese nahe am Ufer stehen, ist der jeweilige Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück der überwiegende Teil des Stammfußes des Baumes steht, verantwortlich. Bei Unklarheiten über den Verlauf der Grundstücksgrenze können sich die Anlieger zur Klärung ebenfalls an das Wasserwirtschaftsamt wenden.

Kontakt:
Wasserwirtschaftsamt München
Heßstraße 128
80797 München

E-Mail: poststelle@wwa-m.bayern.de

Baumgruppe am Ufer Bild vergrössern Baumgruppe am Ufer
>Pilzbefall Bild vergrössern Pappel mit deutlich erkennbarem Pilzbefall
>Baumwurzel im Uferbereich Bild vergrössern Baumwurzel im Uferbereich