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EG-Wasserrahmenrichtlinie
Informationsveranstaltung -
vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung der Maßnahmenprogramme im Bewirtschaftungszeitraum 2016 - 2021
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert für alle Gewässer in Europa den sogenannten "guten Zustand" bzw. für künstliche oder als erheblich verändert
eingestufte Gewässer das sogenannte "gute Potenzial". Für Gewässer, die dieses Ziel verfehlen, sind Maßnahmen auszuarbeiten und durchzuführen,
die zuvor in Maßnahmenprogrammen behördenverbindlich festgelegt werden.
Die Maßnahmenprogramme, die erstmals 2009 für den Bewirtschaftungszeitraum 2009 - 2015 festgelegt wurden,
sind alle 6 Jahre zu aktualisieren. Aktuell steht die Maßnahmenplanung für den Zeitraum 2016 bis 2021 an.
Bei der Aufstellung der Maßnahmenprogramme handelt es sich um eine strategisch ausgerichtete Planung für ein zusammenhängendes größeres Flussgebiet.
Wo und in welchem Umfang konkrete Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wird darin noch nicht festgelegt.
Ob an einzelnen Wasserkörpern Maßnahmen notwendig sind, wird auf Basis der bis einschließlich 2013 ermittelten Ergebnisse zum Zustand der Gewässer entschieden.
Die Maßnahmenarten werden dann aus einem bundesweit abgestimmten, standardisierten Maßnahmenkatalog entnommen und den betroffenen Wasserkörpern zugewiesen.
Die konkrete Lage und der Umfang einzelner Maßnahmen kann erst bei der weiteren Detail- und Feinplanung, z.B. im Rahmen sogenannter Umsetzungskonzepte oder bei
landwirtschaftlichen Beratungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Hierzu finden weitere Öffentlichkeitsbeteiligungen statt.
In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit der Landwirtschaftsverwaltung im Wasserwirtschaftsamt München am 17.07.2014 wurde den verschiedensten Teilnehmern
(Gemeinden, Verbände, Organisationen, Fach- und Genehmigungsbehörden etc.) frühzeitig die Möglichkeit geboten, sich mit dem aktuellen Zustand der Gewässer
im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes München vertraut zu machen und ihre Anregungen sowie ggf. Vorschläge zu bestimmten Maßnahmen und Gewässern einzubringen.
Die Daten zur Wasserrahmenrichtlinie sind im Umweltatlas Bayern veröffentlicht:
Um Ihnen die Suche zu erleichtern, haben wir die Wasserkörper-Steckbriefe der Fließgewässer in unserem Amtsbezirk (Stand 22.12.2015) für den Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 in folgender Tabelle aufgelistet:
Steckbriefe
Gewässersteckbriefe | Beschreibung |
---|---|
Landkreis Dachau | |
Amper von Einmündung Maisach bis Allershausen | |
Nebenbäche der Glonn (zur Amper): Schweinbach, Höfaer Bach, Rothbach, Steindlbach und weitere | |
Linksseitige Nebenbäche der Mittleren Amper: Webelsbach, Sietenbach, Laffgraben, Biberbach, Rettenbach | |
Landkreis Erding | |
Schwillach mit Hirschbach | |
Anzinger Sempt, Forstinninger Sempt, Hennigbach | |
Sempt von Ottenhofen bis Mündung in den Mittleren Isar Kanal, Eittinger Fehlbach (Saubach); Kleine Sempt | |
Dorfen vom Speichersee bis Gaden | |
Strogen mit Hammerbach und Hochbach | |
Große Vils bis Taufkirchen | |
Kirchlerner Bach; Stephansbrünnlbach; Rechlfinger Bach; Suldinger Bach; Kallingerbach | |
Große Vils von Taufkirchen bis Oberbabing | |
Geislbach; Wöllinger Bach; Holzmannbach | |
Dorfen von Einmündung Süßgraben bis Mündung in die Isar | |
Schwarzgraben | |
Gfällach und Altach | |
Süßgraben und Grüselgraben bis Mündung in die Dorfen | |
Landkreis Freising | |
Abens bis Landkreisgenze Kehlheim; Hennerbach | |
Isar von Anfang Mittlerer Isarkanal bis Moosburg | |
Moosach von Unterschleißheim bis Marzling mit Mauka, Sünzhauser, Thalhauser und Wippenhauser Graben; Stadtmoosach im Stadtgebiet Freising | |
Linksseitige Nebenbäche der Unteren Amper: Otterbach, Lumbach, Siechenbach, Flitzinger Bach/Rufgraben, Marchenbach, Ambacher Bach | |
Langenbach | |
Mauerner Bach, Hörgertshausener Bach, Enghausener Bach | |
Amper von Allershausen bis Mündung in die Isar | |
Goldach von Attaching bis Mündung in die Isar | |
Moosach von Marzling bis Mündung in die Isar | |
Isar von Moosburg bis Einmündung der Amper | |
Glonn von Odelzhausen bis Mündung in die Amper | |
Landkreis Fürstenfeldbruck | |
Nebenbäche der Maisach: Erlbach (Lkr. Fürstenfeldbruck), Weiherbach | |
Lüßgraben | |
Glonn bis Odelzhausen | |
Amper von Stegen bis Grafrath | |
Maisach | |
Starzelbach, Ascherbach, Kolzgartenkanal, Gröbenbach, Erlbach (Stadt München); Fischbach | |
Amper von Grafrath bis Einmündung Maisach | |
Landkreis München | |
Hachinger Bach / Hüllgraben bis zum Beginn Abfanggraben | |
Schwabinger Bach, Garchinger Mühlbach | |
Goldach bis Einmündung Nudelgraben; Seebach; Nudelgraben; Pförreraugraben; Schwaigbach | |
Isar von Einmündung der Loisach bis Corneliuswehr | |
Kalterbach, Schwebelbach | |
Goldach von Einmündung Nudelgraben bis Attaching | |
Landeshauptstadt München | |
Isar von Corneliuswehr bis Oberföhringer Wehr | |
Würm von Gauting bis Mündung in die Amper; Reschenbach |