Gewässerrandstreifen

Seit August 2019 müssen in Bayern entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Landkreis für Landkreis werden nun die Gewässer vor Ort einzeln begutachtet und anhand bayernweit einheitlicher Kriterien eingestuft. An eingestuften Gewässern sind Randstreifen von mindestens fünf Metern Breite einzuhalten, bei großen Gewässern wie z.B. der Würm sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter. Auf dem Gewässerrandstreifen darf keine acker- oder gartenbauliche Nutzung erfolgen.
Flächenbewirtschafter*innen erhalten mit Hilfe veröffentlichter Karten Klarheit und Planungssicherheit.

Nähere Informationen zur Umsetzung der Gewässerrandstreifen finden Sie in der Infobroschüre.

Gewässerrandstreifen in Bayern - PDF

Gewässerrandstreifen