Hochwasserschutz für Günding (Lkr. Dachau)
2. Bauabschnitt hat begonnen (Baulos 2)
Am 12.03.2024 haben die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt begonnen. Die Brücke über den Bulachgraben wird wesentlich vergrößert neu gebaut, zudem werden Hochwasserschutzmauern von der Brücke bis über die Sportplätze hinaus in westlicher Richtung errichtet.
Bisherige Baustellenbilder:
Viele Menschen haben sicherlich noch die Bilder des Juni-Hochwassers 2013 im Kopf. Wahrscheinlich sind die Erinnerungen an dieses Ereignis vor allem für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Günding der Gemeinde Bergkirchen im Landkreis Dachau immer noch allgegenwärtig, denn Anfang Juni 2013 wurden große Teile ihrer Siedlung vom Hochwasser der Maisach überflutet. Starkniederschläge zum Ende des kühlen und nassen Monats Mai führten zu extremen Hochwasserabflüssen und weiträumigen Überschwemmungen in Bayern. Dabei waren die Schäden in Günding, die durch das laut Statistik einmal in 100 Jahren auftretende Hochwasser dieser Größenordnung verursacht wurden, beträchtlich.
Der Bulachgraben, ein ursprünglich natürliches Gewässer wurde beim Bau des Wasserkraftwerks in der Maisach, der Feldl-Mühle, zu einem Hochwasserentlastungsgerinne ausgebaut. Um auch den maßgebenden Hochwasserabfluss eines hundertjährlichen Hochwassers schadlos in den Amperkanal abführen zu können, muss der Bulachgraben ausgebaut und erheblich verbreitert werden. Dadurch soll die Wasserspiegelhöhe gesenkt werden. Für die Ausbauarbeiten steht größtenteils öffentlicher Grund zur Verfügung.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen nötig:
- Der Neubau der Brücke an der St. Vitusstraße mit einer Verbreiterung des Brückenquerschnitts und einer Anpassung der Straße.
- Der Neubau einer Flutmulde (Bypass) kurz vor Einmündung des Bulachgrabens in den Amperkanal unterhalb des Wasserkraftwerks.
- Der Bau einer Mauer entlang des Sportplatzes bis zum Bulachgraben.
- Soweit erforderlich der Bau von Pumpschächten zur Binnenentwässerung und der Bau von Mauern entlang des ausgebauten Bulachgrabens.
Die Baukosten werden zu je 50% von der Gemeinde Bergkirchen und dem Freistaat Bayern getragen werden.