FREIFLISEN
Was bedeutet "FREIFLISEN"?
Der Name FREIFLISEN steht für eine frei fließende Isen. Er verbindet die Worte frei, fließen und Isen und bringt das zentrale Ziel des Projekts auf den Punkt: Die Isen soll wieder möglichst frei und lebendig fließen und für Fische und andere Wasserlebewesen passierbar sein.
Projektinformation
- Projekttitel: FREIFLISEN
- Gewässer: Isen (Gewässer 2. Ordnung)
- Länge der Projektstrecke: ca. 30 km
- Flusswasserkörper: 1_F573 "Isen von Außerbittlbach bis Mündung", 1_F575 "Isen bis Außerbittlbach und alle rechtsseitigen Nebengewässer der Isen bis vor Einmündung Howaschgraben"
- Anzahl der Wasserkraftanlagen in der Projektstrecke: 15
- Anzahl der Wehre im Wanderkorridor: 14
- Anzahl der Sohlbauwerke imn Wanderkorridor: 21
- Hauptmaßnahmen: Herstellung/Verbesserung der Durchgängigkeit,
- Stand: Februar 2026
Projektanlass
Nach den Kriterien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) befindet sich die Isen in einem mäßigen ökologischen Zustand. Ausschlaggebend dafür ist vor allem der Zustand der Fischfauna, also die Vielfalt und Zusammensetzung der im Gewässer lebenden Fischarten.
Auf der Projektstrecke behindern 15 Wasserkraftanlagen und zahlreiche Querbauwerke die Durchgängigkeit des Flusses. Dadurch ist die Wanderung vieler Fischarten unterbrochen. Besonders betroffen sind Barbe (FFH-Anhang V), Nase, Hasel sowie die Koppe (FFH-Anhang II). Seit den 1980er Jahren sind die Fischbestände deutlich zurückgegangen.
Die Isen ist in ihrer Struktur noch vergleichsweise naturnah (Mäander, abwechslungsreiche Uferformen und Sohlstrukturen). Gleichzeitig ist der Fluss jedoch stark durch Querbauwerke unterbrochen. Gerade die Wiederherstellung der Durchgängigkeit bietet daher ein großes Potenzial, der Isen wieder zu einem ökologisch funktionsfähigen Fluss zu verhelfen.
Der Anstoß für das Projekt kam von mehreren Betreibern von Wasserkraftanlagen an der Isen, die sich mit dem Wunsch nach Unterstützung bei der Herstellung der Durchgängigkeit an das Wasserwirtschaftsamt München wandten. Daraus entwickelte sich die Idee, die Durchgängigkeit der Isen nicht nur punktuell, sondern im Rahmen des Projekts streckenweise wiederherzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Wasserwirtschaftsamt dabei als Projektpartner bei Maßnahmen an privaten Querbauwerken mitwirken.
Hierzu wurde ein Wanderkorridor festgelegt, in dem Querbauwerke schrittweise passierbar gemacht werden. So werden wichtige Lebensräume wieder erreichbar und getrennte Populationen können sich austauschen – eine wesentliche Voraussetzung für den langfristigen Erhalt der Fischarten.
Projektgebiet
Das Projekt erstreckt sich entlang des Flusslaufs der Isen, von der Landkreisgrenze Erding-Mühldorf (Wöhrmühle) flussaufwärts bis kurz vor den Markt Isen (Lohmühle). Der Streckenabschnitt der Isen beträgt ca. 30 Flusskilometer. Die Isen ist im Projektgebiet als ein Gewässer II. Ordnung eingestuft. Das Projektgebiet liegt im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 7739-371 „Isental mit Nebenbächen“ sowie im Landschaftsschutzgebiet 00506.01 „Isental und südliche Quellbäche“. Vom Projektrand an der Landkreisgrenze bis zur stromaufwärts liegenden Einöde Weg bei Lengdorf ist die Isen Teil des Flusswasserkörpers (FWK) 1_F573, ab dann liegt der obere Teil des Projekts im FWK 1_F575.
Ziele und Vision
Ziele
Ziel des Projekts FREIFLISEN ist es, die Durchgängigkeit der Isen auf 30 Flusskilometern wieder herzustellen. Durch den Umbau oder Rückbau von Wasserkraftanlagen, Wehren und Sohlenbauwerken entsteht ein zusammenhängender Wanderkorridor, der Fischen und anderen Gewässerorganismen den Zugang zu ihren verschiedenen Habitaten sichert und die ökologische Qualität der Isen nachhaltig verbessert.
Konkrete Projektziele:
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit - Wehre, Sohlbauwerke und Wasserkraftanlagen werden umgebaut oder zurückgebaut, damit Fische und andere Gewässerorganismen den Fluss wieder frei durchwandern können.
- Förderung der hydromorphologischen Flussentwicklung - Durch strukturverbessernde Maßnahmen wie Buhnen, Totholz und Störsteine wird die natürliche Dynamik der Isen gestärkt und vielfältige Lebensräume geschaffen.
- Gemeinsame Lösungen - Durch Zusammenarbeit, Dialog und Kompromisse zwischen allen Beteiligten entstehen tragfähige Lösungen für eine zukunftsfähige Isen.
- Monitoring und Erfolgskontrolle - Fische, Krebse und wirbellose Kleinlebewesen werden regelmäßig untersucht, um die Wirkung der Maßnahmen und die ökologische Entwicklung der Isen zu bewerten.
- Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung - Projektfilme, Veranstaltungen und Bildungsangebote machen das Projekt sichtbar und vermitteln Wissen über den Fluss und seine Bedeutung.
Vision
Eine dynamische, durchgängige Isen bis zum Inn, die durch gemeinsames Handeln – trotz unterschiedlicher Interessen wie Nutzung, Schutz und Erholung – wieder so naturnah wie möglich wird, allen heimischen Arten vielfältige Lebensräume bietet und zugleich widerstandsfähig gegenüber klimatischen Veränderungen ist.
Maßnahmen
Das Gesamtprojekt kann in zwei Bereiche eingeteilt werden: staatliche Maßnahmen und Maßnahmen an privaten Anlagen. Ein Teil der Maßnahmen liegt in der direkten Verantwortung des Wasserwirtschaftsamts: Alle nicht durchgängigen Sohlbauwerke im Wanderkorridor, die sich im staatlichen Unterhaltsbereich befinden, werden in den kommenden Jahren so umgebaut, dass sie für Fische passierbar werden.
Darüber hinaus kann das Wasserwirtschaftsamt unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch bei privaten Wasserkraftanlagen als Projektpartner und Maßnahmenträger einsteigen. Fünf Betreiberinnen und Betreiber nehmen an dem Projekt teil und entwickeln gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt individuelle Lösungen, um die Durchgängigkeit herzustellen.
Maßnahmen im staatlichen Unterhalt (Auflistung folgt)
Maßnahmen an privaten Anlagen (Auflistung folgt)
Monitoring
Informationen zu Methodik, Zeitplan, Ergebnissen und Einschätzung folgen
Projektpartner
Das Projekt FREIFLISEN wird vom Wasserwirtschaftsamt München getragen und in enger Zusammenarbeit mit dem WWF Deutschland umgesetzt. Weitere wichtige Partner sind die beteiligten Betreiberinnen und Betreiber der Wasserkraftanlagen sowie der Landesfischereiverband Bayern e. V. und das Bayerische Landesamt für Umwelt, die das fachliche Monitoring von Fischen und Krebsen begleiten. Ansprechpartnerinnen für das Projekt sind Katharina Wilhelm (WWA München) und Sigrun Lange (WWF Deutschland).
Öffentlichkeitsarbeit und Filme
Die Isen und das Projekt FREIFLISEN werden filmisch begleitet. Die Filme werden vom WWF Deutschland beauftragt und durch das Projekt „Lebendige Flüsse“ finanziert. Ein erster Film ist bereits verfügbar, ein weiterer folgt noch in diesem Jahr:
Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Projekts. Hier werden künftig Veranstaltungen und Aktionen rund um FREIFLISEN veröffentlicht, um über den Projektfortschritt zu informieren und den Austausch mit der Öffentlichkeit zu fördern.
Häufige Fragen und Anmerkungen zum Projekt
Warum sind Durchgängigkeit und Fischwanderhilfen überhaupt notwendig?
Flüsse und Bäche bilden von Natur aus miteinander vernetzte Lebensräume. Querbauwerke, wie zum Beispiel Abstürze, Wehre oder Wasserkraftanlagen behindern oder unterbinden die biologische Durchgängigkeit im Hauptstrom und zu den Zuflüssen. Wandermöglichkeiten für Fische und andere wassergebundene Organismen werden eingeschränkt. Können überlebenswichtige Lebensräume nicht mehr erreicht werden, so wirkt sich dies auf die Bestandsentwicklung der Gewässerorganismen, vor allem der Fische, negativ aus.
In vielen Fließgewässern konnte deshalb der gemäß Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand oder das gute ökologische Potential bisher noch nicht erreicht werden. Zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL bis 2027 sind u.a. Maßnahmen zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit notwendig, beispielsweise der Bau von Wanderhilfen oder der Rückbau von Querbauwerken. Für die Gewässer I. und II. Ordnung obliegt die Rechtspflicht zur Umsetzung bzw. Anordnung von Maßnahmen zur Zielerreichung insbesondere im Bereich hydromorphologischer Maßnahmen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter bzw. Kreisverwaltungsbehörden. Diese Vorgabe gilt vordringlich auch für die Isen, welche als „Fischfaunistisches Vorranggewässer“ im Rahmen des „Priorisierungskonzepts Fischbiologische Durchgängigkeit in Bayern“ durch das Bayerische Landesamt für Umwelt festgestellt wurde.
Weitere positive Auswirkungen eines gesunden Fließgewässers sind ein natürlicher Sedimenttransport, die Entwicklung vielfältiger Strukturen und eine höhere Klimaresilienz – davon profitiert nicht nur die Ökologie, sondern auch wir Menschen, etwa durch natürlichen Rückhalt und attraktivere Gewässerlandschaften.
Fazit: Durchgängigkeit und Strukturvielfalt sind die Grundlage dafür, dass Flüsse wie die Isen wieder als zusammenhängende Lebensräume funktionieren können.
Werden private Betreiber bei der Herstellung der Durchgängigkeit stärker in die Pflicht genommen als die zuständigen staatlichen Behörden?
Die Wasserrahmenrichtlinie, das deutsche Wasserhaushaltsgesetz und das Bayerische Wassergesetz bilden den rechtlichen Rahmen, aus dem sich die Verpflichtung zur Herstellung der Durchgängigkeit ergibt. Diese gilt für alle Gewässer, Anlagen und Querbauwerke gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie in privater, kommunaler oder staatlicher Zuständigkeit liegen
- Es befinden sich hunderte Querbauwerke im Amtsgebiet des Wasserwirtschaftsamtes München in staatlicher Zuständigkeit, daher nimmt der Rückbau/Umbau dieser viel Zeit in Anspruch und erfolgt gestaffelt nach Priorität. Im Rahmen des Projekts FREIFLISEN werden innerhalb der nächsten fünf Jahre 21 staatliche Sohlbauwerke im Hauptwanderkorridor umgebaut; Informationen zum aktuellen Stand finden sich unter dem Reiter „Maßnahmen“.
- Private Betreiber von Wehranlagen tragen ebenfalls Verantwortung – hier gilt das Verursacherprinzip: Wer ein Wehr nutzt, muss auch die ökologischen Folgen ausgleichen, u.a. durch Fischaufstiegsanlagen . Nach Erlöschen der Erlaubnis oder des Rechts kann der Betreiber zur Wiederherstellung des ursprünglichen (naturnahen) Gewässerzustands verpflichtet werden.
Fazit: Staatliche wie private Querbauwerke unterliegen denselben Vorgaben und müssen entsprechend umgebaut werden. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine gemeinsame Aufgabe.
Was bringt die Durchgängigkeit der Wehre, wenn ohnehin keine Fische mehr im Fluss sind, weil Abwässer, Dünger und Pestizide aus der Landwirtschaft das Leben im Fluss abtöten? Warum nicht bei der Landwirtschaft anfangen?
Der ökologische Zustand von Flüssen hängt von mehreren Faktoren ab. Die Wasserrahmenrichtlinie nennt in Anhang II verschiedene Belastungstypen, die bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen insbesondere:
- punktuelle Belastungen (z. B. Kläranlagen, Misch- und Niederschlagseinleitungen, Industrieeinleitungen),
- diffuse Belastungen (z. B. Einträge von Nährstoffen, Feinsedimenten und Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft, durch Altlasten oder Unfälle),
- Wasserentnahmen (für Landwirtschaft, Fischereiwirtschaft, etc.)
- hydromorphologische Belastungen (z.B. Querbauwerke, Verbauung der Ufer und Sohle, fehlende Struktur und Auenanbindung, Regulierung des Abflussregimes durch z.B. Stauhaltung),
- sonstige Belastungen (z. B. Einträge gefährlicher Stoffe).
Alle diese Belastungen wirken zusammen und beeinträchtigen Fließgewässer. Entsprechend verpflichtet die Wasserrahmenrichtlinie, sämtliche Belastungen schrittweise zu verringern – also nicht nur Nährstoff- und Schadstoffeinträge, sondern auch strukturelle Defizite wie fehlende Durchgängigkeit. In den letzten Jahrzehnten konnte die Wasserqualität durch strengere Anforderungen an Kläranlagen und sonstige Einleitungen bereits deutlich verbessert werden. Damit sich Fischbestände und andere Organismen wieder reproduzieren und ausbreiten können, müssen u.a. zusätzlich Wanderhindernisse wie Wehre durchgängig gemacht werden.
Fazit: Es ist kein Entweder-oder, sondern ein sowohl-als-auch: Nur wenn Wasserqualität, Strukturvielfalt und Durchgängigkeit gemeinsam verbessert werden, können Flüsse wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen.
Das Projekt ruiniert Wasserkraftbetreiber, die regenerativen Strom erzeugen, den wir dringend brauchen.
Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit ist gesetzlich vorgegeben. Diese Vorgaben bestehen unabhängig vom Projekt . Das Projekt unterstützt Wasserkraftbetreiber mit einem gezielten Beratungs- und Förderangebot bei der Planung und Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Das Projekt wurde sogar durch Betreiber angestoßen, die auf das Wasserwirtschaftsamt zugegangen sind und Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen nachgefragt haben.
Fazit: Das Projekt ist ein Unterstützungsangebot und keine zusätzliche Belastung.
Der Wehrrückbau macht uns anfälliger für Überschwemmungen, weil die hintereinander geschalteten Wehre zur Regulation des Hochwassers beitragen.
Der Rückbau von Wehren, die der Wasserkraftnutzung dienen, führt nicht zu einem erhöhten Hochwasserrisiko. Diese Wehre dienen der Wassernutzung, nicht dem Hochwasserschutz!
Bei Hochwasser müssen die Schütze in der Regel geöffnet werden, damit das Wasser ungehindert abfließen kann. Dadurch baut sich der Stau ab, und der Abfluss entspricht nahezu dem natürlichen Abfluss des Flusses.
Laufwasserkraftwerke besitzen kein nennenswertes Rückhaltevolumen und können Hochwasser daher nicht wirksam zurückhalten. Selbst Untersuchungen an den großen Staustufen der Donau zeigen, dass ein abgestimmtes Staustufenmanagement keine spürbare Hochwasserdämpfung bewirkt.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf es bei Ausbaumaßnahmen zu keiner erheblichen Verschlechterung der Hochwassersituation kommen (§ 68 Abs. 3 Nr. 1 WHG). Dieser Sachverhalt wird im Wasserrechtsverfahren geprüft. Ein Wehrrückbau wird daher nur genehmigt, wenn nachgewiesen ist, dass sich das Hochwasserrisiko nicht verschlechtert.
Fazit: Staueinrichtigungen an Wasserkraftanlagen sind keine Hochwasserschutzanlagen. Ihr Rückbau führt nicht zu einer höheren Überschwemmungsgefahr. Die tatsächlichen Auswirkungen einer Änderung der Anlagen werden fachlich geprüft, und nur Maßnahmen zugelassen, die die Hochwassersituation nicht verschlechtern. In der Regel wird sogar eine Verbesserung der Hochwassersituation bewirkt.
Der Wehrrückbau führt dazu, dass Fische bei Dürre keine Rückzugsgebiete in den tieferen Staubereichen vor den Wehren mehr haben.
Tiefe Staubereiche vor Wehren wirken zwar auf den ersten Blick wie Rückzugsräume, sind ökologisch jedoch für die meisten heimischen Fischarten unnatürlich – insbesondere in der voralpinen Gewässerlandschaft.
Staubereiche wirken als Feinsedimentfallen. Dadurch entstehen ungünstige Bedingungen für strömungsliebende Wasserorganismen wie geringe Strömung, erhöhte Temperaturen, Sauerstoffmangel und Verschlammung. Gerade in Dürrezeiten sind solche Bereiche daher für viele Fischarten problematisch. Zudem begünstigen sie häufig das Auftreten standortfremder, stillwasserliebender Arten und tragen zur Zielverfehlung der Fischökologie im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie bei.
Durch den Wehrrückbau entsteht wieder ein frei fließender Gewässerabschnitt. In diesen naturnahen Bereichen entwickeln sich vielfältige Strukturen wie Kolke und Strömungswechsel. Diese bieten stabile und hochwertige Rückzugsräume für Fische – auch bei Niedrigwasser und Dürre. Mit dem Klimawandel steigt die Bedeutung von kühlen Rückzugsräumen; sie können bei Renaturierungen berücksichtigt werden, setzen jedoch natürliche Kaltwasserzuflüsse (z. B. Grundwasser) voraus.
Fazit: Tiefe Staubereiche vor Wehren sind keine ökologisch wertvollen Dürre-Rückzugsräume. Der Wehrrückbau schafft dagegen naturnahe, strukturreiche Lebensräume, die langfristig widerstandsfähigere und gesündere Fischbestände fördern.
Die ökologischen Erfordernisse zwingen Wasserkraftbetreiber tief in die Tasche zu greifen, um Durchgängigkeit herzustellen, während der Biber ohnehin alles blockiert und aufstaut.
Wehre sind für Fische, Sedimente und die ökologische Durchgängigkeit ein permanentes, großräumiges Hindernis. Sie blockieren die Wanderung vieler Arten vollständig und verändern den Fluss auf mehreren Kilometern.
Biberbauten dagegen sind kleinräumig, dynamisch und durchlässig: Wasser fließt weiter, und Fische können Biberdämme bei höheren Wasserständen überwinden oder diese sogar umgehen. Zwar können auch Biberdämme die Durchgängigkeit zeitweise beeinträchtigen, doch sind sie mit technischen Wehranlagen in ihrer Wirkung nicht vergleichbar.
Durch den Eintrag von Totholz und die Veränderung der Gewässerstruktur erhöhen Biber die Strukturvielfalt, verlangsamen nur kleinräumig die Strömung und schaffen wichtige Rückzugs- und Laichhabitate für viele Arten. Sie fördern somit die Biodiversität – ganz im Gegensatz zu den ökologischen Defiziten von Stauwehren.
Außerdem sind Biberdämme temporär: sie können verfallen, verlegt oder neu gebaut werden, wodurch eine natürliche Dynamik erhalten bleibt – im Gegensatz zum „eingefrorenen“ Zustand am Wehr.
Für den Fall, dass sich Biberaktivitäten z.B. auf bebaute Bereiche auswirken, können entsprechende Gegenmaßnahmen bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden.
Fazit: Wehre verursachen dauerhafte ökologische Barrieren, die behoben werden müssen. Biber und deren Bauwerke sind Teil des natürlichen Ökosystems und verbessern i.d.R. die Strukturvielfalt, statt sie zu verschlechtern.
Durch den Wehrrückbau sinkt der Grundwasserspiegel, was zu Problemen in der Landwirtschaft führt, insbesondere in Dürrezeiten.
Schwankende Grundwasserspiegel sind natürlich. Die pauschale Aussage, dass durch den Wehrrückbau der Grundwasserspiegel immer sinkt und dadurch Probleme für die Landwirtschaft entstehen, ist so nicht korrekt.
Ob ein Wehrrückbau Einfluss auf den Grundwasserspiegel hat, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Entscheidend ist, ob überhaupt noch eine hydraulische Verbindung zwischen dem Fließgewässer und dem Grundwasser besteht. Diese Verbindung ist nicht mehr überall gegeben. In vielen Stauhaltungsbereichen ist das Gewässerbett durch Selbstabdichtungsprozesse, etwa durch die Ablagerung von Feinpartikeln, so stark versiegelt, dass kaum oder kein Austausch mit dem Grundwasser stattfindet. In solchen Fällen führt eine Absenkung des Wasserspiegels im Gewässer nicht automatisch zu einer Absenkung des Grundwassers.
Darüber hinaus kann auch nach dem Rückbau eines Querbauwerks aus wasserwirtschaftlichen oder ökologischen Gründen weiterhin eine gewisse Stauhaltung erforderlich und vorgesehen sein. Das bedeutet, dass der Wasserstand nicht zwangsläufig vollständig abgesenkt wird.
Fazit: Ein genereller Zusammenhang zwischen Wehrrückbau und einer Verschlechterung der landwirtschaftlichen Bedingungen – auch in Dürrezeiten – lässt sich daher fachlich nicht belegen. Jeder Wehrrückbau wird individuell und standortbezogen geplant, wobei mögliche Auswirkungen auf Wasserhaushalt, Umwelt und betroffene Nutzungen sorgfältig geprüft werden.
Brauchen wir die Wasserrahmenrichtlinie überhaupt?
Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine verbindliche Richtlinie, die am 23.10.2000 formell vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde.
Gewässerrenaturierungen gab es natürlich auch vorher schon, aber die EG-WRRL hat es geschafft, in ganz Europa einheitliche Ziele mit konkreten Zeitplänen zu setzen. Dadurch werden Gewässer in ganz Europa wieder natürlicher und die Lebensqualität insbesondere für alle Menschen verbessert. Die EG-WRRL gilt damit als Meilenstein der europäischen Umweltpolitik.
Zentrale Ziele sind:
- Erreichen eines „guten ökologischen und chemischen Zustands“ von Flüssen, Seen und Grundwasser
- Verbot der Verschlechterung
- Nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen
- Schutz von Trinkwasser, Biodiversität und Ökosystemen
- Einbindung von Wirtschaft und Öffentlichkeit in Planungsprozesse
Fazit: Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Gewinn für uns alle!
Ansprechpartnerin für das Projekt FREIFLISEN am Wasserwirtschaftsamt München:
Katharina Wilhelm
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Über die nachfolgende E-Mailadresse können Sie Kontakt mit uns aufnehmen:
Das WWA München dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und das Engagement bei der Umsetzung dieses Projekts!
Weiterführende Informationen
- Steckbrief 1_F573 "Isen von Außerbittelbach bis Mündung"
- Steckbrief 1_575 "Isen bis Außerbittlbach und alle rechtsseitigen Nebengewässer der Isen bis zur Einmündung Howaschgraben"
- Umsetzungskonzept 1_F573 "Isen von Außerbittlbach bis Mündung"
- FFH-Managementplan 7739-371 „Isental mit Nebenbächen“
- Informationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt zur Wasserrahmenrichtlinie
