Hochwasserschutz für Erding
Ausgangssituation
Drei Ortsteile der Stadt Erding - Altenerding, Langengeisling sowie Bergham/Aufhausen - waren stark vom Hochwasser im Juni 2013 betroffen. Unmittelbar danach wurde mit den Hochwasserschutzplanungen begonnen.
Hinweis: Antworten auf häufige Fragen zum Vorhaben finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Überschwemmtes Gewerbegebiet, Hochwasser 2013
Verfahrensstand
- Für das Teilbauvorhaben Bergham wurde Ende 2022 die Planfeststellung beantragt. Hierzu wird seitens des Landratsamtes ein sogenannter Erörterungstermin festgesetzt, bei dem alle Fragen und Bedenken der Einwender diskutiert werden.
- Das Planfeststellungsverfahren für den kompletten Stadtbereich einschließlich Altenerding wird voraus-sichtlich noch 2024 beim Landratsamt eingereicht.
- Die Hochwasserschutzplanung für Langengeisling ist derzeit wegen der Beeinflussung durch das Planfeststellungsverfahren der Bahn (Ringschluss) zurückgestellt. Es wird das Ergebnis dieser Planfeststellung abgewartet.
Hochwasserschutz - Planung und Umsetzung
Hochwasserschutz kann auf verschiedene Art und Weise erreicht werden:
- Schutz durch Deiche und Mauern
- Rückhalt in Speichern, Flutpoldern und Rückhaltebecken
- Umleiten in Flutmulden.
In Erding nutzt man mit dem Saubach, der am Stadtwehr beschickt wird, seit Jahrzehnten die Möglichkeit des Umleitens, große Teile des Hochwasserabflusses werden um die Stadt herumgeführt. Das Hochwasser 2013 hat aber gezeigt, dass das allein nicht reicht.
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung für den verbesserten Hochwasserschutz für Erding wurden vier Varianten vertieft untersucht:
- 1: Innerstädtische Schutzanlagen, mit Deichen und Mauern (sog. Lineare Variante)
- 2: Großes Hochwasserrückhaltebecken bei Niederwörth und begrenzten innerstädtischen Schutzanlagen
- 3: Kleineres Hochwasserrückhaltebecken, kombiniert mit innerstädtischen Schutzanlagen
- 4: Dezentrale Rückhaltebecken mit innerstädtischen Schutzanlagen
Die Auswahl der Vorzugsvariante
Variante 1 wurde aufgrund folgender Vorteile gegenüber den anderen Varianten als Vorzugsvariante gewählt:
- wirtschaftlichste Lösung im Sinne aller Steuerzahler
- geringste Betriebs- und Unterhaltungskosten
- geringere Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
- geringste Inanspruchnahme von Flächen in anderen Gemeindegebieten
- keine Verlagerung der Nachteile auf Oberlieger (ohne Nutzen)
- geringere Betroffenheit beim Schutzgut Boden
- geringster Verlust natürlicher Rückhalteflächen
- einfache Handhabung im Hochwasserfall.
Des Weiteren muss die Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Variante 1 - Innerstädtische Schutzanlagen mit Deichen und Mauern
Der Hochwasserschutz für Erding wird für einen Abfluss von 90 m³/s bemessen. Das entspricht einem Hochwasserereignis, welches statistisch einmal in 100 Jahren auftritt und im Fachjargon HQ100 genannt wird. Darin enthalten ist ein Zuschlag, der den künftig durch den Klimawandel höheren Abflüssen Rechnung trägt. Zum Vergleich: Beim Hochwasser 2013 wurde ein Abfluss von 80 m³/s aufgezeichnet. Die Höhe der Schutzanlagen sichert gegen den errechneten Wasserstand und einem sogenannten Freibord. Der Freibord dient dazu, Wellengang, Windstau oder Aufstauungen durch Treibgut aufzufangen. Zum Schutz von Bebauung und Infrastruktur kommen folgende Elemente zum Einsatz:
- Deiche und Schutzwände, wo das Wasser breit über die Ufer tritt
- Geländemodellierung zur Sicherung des Freibords
- Objektschutz für einzelne betroffene Anwesen
Die Schutzmaßnahmen im Detail
Bergham/Aufhausen
In Bergham/Aufhausen wird ein 600 m langer Deich zwischen S-Bahn und Pretzener Straße errichtet. Er schützt das Gewerbegebiet und ist zwischen 1,1 und 1,5 Meter hoch. Für den Moosgraben wird ein Durchlassbauwerk errichtet, das im Normalfall offen und durchgängig ist und nur im Hochwasserfall geschlossen wird.
Altenerding
In Altenerding werden südlich der Ardeobrücke beidseits der Sempt Hochwasserschutzwände errichtet. Die beengten Verhältnisse lassen keine andere Bauweise zu. Die Wände werden zwischen 0,4 und 1,45 Meter hoch. Die konkrete Gestaltung haben wir soweit möglich mit den Eigentümern der Grundstücke abgestimmt. An zwei Stellen wird für besonders nah am Wasser stehende Gebäude ein Objektschutz notwendig. Im Bereich vor der Ardeobrücke ist es ausreichend, mit einer Geländemodellierung zu arbeiten.
Nördlich der Ardeobrücke werden vor allem rechtsseitig noch einmal Hochwasserschutzwände vorgesehen. Sie sind zwischen 0,45 und 0,95 Meter hoch. Im übrigen Bereich ist es ausreichend, mit Geländemodellierungen zu arbeiten.
Erding
Ab dem Stadtwehr wird der größte Teil des Hochwasserabflusses über den Saubach abgeführt. Auch hier muss an einigen Stellen nachgebessert werden. Direkt unterhalb des Wehres werden deshalb Hochwasserschutzwände und Objektschutzmaßnahmen eingeplant. Auch im weiteren Verlauf zwischen Münchener und Freisinger Straße sind noch einzelne Anwesen mit Objektschutz zu schützen bzw. im Bereich der Krankenhausstraße eine Geländemodellierung notwendig.
Am nördlichen Ortsausgang von Erding wird im Bereich der Franz-Xaver-Stahl-Straße eine Schutzwand mit 0,95 m Höhe gebraucht. Die Schutzwand auf der rechten Seite senkrecht zur Fließrichtung der Sempt verhindert, dass das Wasser in Richtung der dort befindlichen Trafostation fließt. Auch die Objektschutzmaßnahmen dienen dem Schutz dieser Anlage und einer Lagerhalle.
Langengeisling
Auch Langengeisling muss noch vor dem austretenden Abfluss des Saubachs geschützt werden. Die Schutzwand und die Deiche rücken ganz an die Bebauung bei der Fehlbachstraße heran. Dies ist notwendig, um keinen Rückhalteraum zu verlieren. Die Höhe der Bauwerke variiert zwischen 0,5 Meter im Süden bis zu 1,35 m am Nordrand der Siedlung. Der Hochwasserschutz für Langengeisling wurde wegen des schon laufenden Planfeststellungsverfahrens der Bahn (Ringschluss) zurückgestellt. Dieses Vorhaben beeinflusst die künftigen Hochwasserspiegellagen was derzeit eine ordnungsgemäße Planung des Hochwasserschutzes für Langengeisling erschwert.
Maßnahmen zur Binnenentwässerung
Da auch während eines ablaufenden Hochwassers hinter den Deichen und Schutzwänden Wasser Richtung Sempt fließen kann, ist es notwendig, eine sogenannte Binnenentwässerung vorzusehen, die dieses Wasser abführt. Andernfalls könnten hinter den Deichen Aufstauungen entstehen und zu Schäden führen. Dazu werden Sickerleitungen verlegt, die dieses Wasser sammeln und zu einem Pumpwerk führen. Dieses Pumpwerk hebt das Wasser in die Sempt. Auch für Kanäle werden Vorkehrungen getroffen.
Kosten des linearen Ausbaus (Stand 2020)
- Baukosten: 16,98 Mio. €
- Unterhalt und Betrieb: 3,27 Mio. €
- Gesamtkosten: 20,25 Mio. €
Nähere Informationen können Sie dem Erläuterungsbericht des beauftragten Ingenieurbüros zu den Planungen entnehmen:
Häufige Fragen zum Vorhaben:
Fragen zur Variantenentscheidung:
Wurde die Lösung nur aufgrund der wirtschaftlichen Erwägungen ausgewählt?
Die gewählte Variante ist nicht nur aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen die insgesamt beste Lösung. Wie aus der Variantenmatrix ersichtlich ist, wurden eine Vielzahl weiterer Kriterien untersucht und für jede Variante gegeneinander abgewogen. Das WWA sieht nach der vorhandenen Datenlage keine Möglichkeiten eine andere Variante als die nun Vorliegende zu bauen. Die der Bemessung zugrundeliegende Hochwasserwelle führt bei allen Varianten mit Hochwasserrückhaltung zu großen baulichen Eingriffen und Flächeninanspruchnahmen. Auch müssten bei den Lösungen mit einem Rückhaltebecken bei Niederwörth die Auswirkungen auf das Grundwasser technisch bewältigt werden.
Wieso war vor 2018 das Hochwasserrückhaltebecken Vorzugsvariante?
Im Zuge der Überprüfung der Risikobewertung an Gewässern mit Hochwasserrisiko gemäß §73 WHG wurden die hydrologischen Auswertungen für die Sempt beim Landesamt für Umwelt überarbeitet. Durch diese Fortschreibung der Pegelstatistik (das Hochwasser von 2013 wurde dabei in der Statistik berücksichtigt) wurde eine neue Abflussganglinie mit größerem Volumen, aber kaum erhöhter Hochwasserspitze Grundlage der Planung. Im gleichen Zuge wurde ein neues hydraulisches Modell erstellt, dass mit dieser neuen Welle beschickt wurde. Dies hatte große Auswirkungen auf die Varianten mit Rückhaltung, aber nur geringe Auswirkung auf den linearen Hochwasserschutz. Daraufhin erfolgte eine komplett neue Bewertung aller bisherigen und zweier zusätzlichen Varianten durch das Ingenieurbüro SKI.
Hochwasserschutz durch digitale Wehrsteuerung?
Prinzipiell besteht die Möglichkeiten vorhandene Wehre mit entsprechenden Einrichtungen nachzurüsten. Damit könnte durch die vorzeitige Öffnung der Stauanlagen gezielt Raum für die Hochwasserwelle zur Verfügung gestellt werden. Aus folgenden Gründen wird dieser Vorschlag nicht in der Hochwasserschutzplanung berücksichtigt:
- Die potentiellen Räume für das Hochwasser sind zu gering, um relevante Auswirkungen auf den Hochwasserverlauf zu nehmen.
- Mit diesen Räumen könnten allenfalls für sehr kleine Hochwasserereignisse nennenswerte Auswirkungen erzielt werden.
- Die Steuerung wäre mit großen Risiken verbunden.
- Die damit verbundenen Aufwendungen stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.
- Im Hochwasserfall sind Stauanlagen primär so zu betreiben, dass sie das Hochwasser schadlos durchleiten können und die Anlagensicherheit auch bei großen Ereignissen gewährleistet ist.
Könnte nicht ein kleinerer Abfluss für die Bemessung der Bauwerke herangezogen werden?
Ein „kleinerer“ Hochwasserschutz ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Landesplanerisches Ziel in Bayern ist der Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser. Damit wird bayernweit ein einheitlicher Schutzgrad gewährleistet. Für Erding bedeutet dies, dass für die Bemessung der Hochwasserschutzanlagen ein höherer Hochwasserabfluss zugrunde gelegt wird, als er beim Hochwasser 2013 abgelaufen ist. Der Klimazuschlag soll gewährleisten, dass die Schutzanlagen auch dann noch ausreichend bemessen sind, wenn sich, bedingt durch die Auswirkungen des Klimawandels, die ablaufenden Wassermengen noch weiter erhöhen. Eine Modellrechnung im Rahmen des Projektes Kliwa (www.kliwa.de) geht davon aus, dass die Abflüsse der hundertjährlichen Hochwasserereignisse in den nächsten Jahrzehnten etwa 15% höher sein werden.
Könnte durch das Rückhaltebecken grundsätzlich auf die Mauern in Erding verzichtet werden?
Nein. Auch bei allen anderen Varianten mit Rückhaltung würden in Erding Hochwasserschutzmauern insbesondere auf Höhe der Landgerichtsstraße errichtet werden müssen. Das Rückhaltebecken kann nicht das gesamte Hochwasser in seiner Fläche zurückhalten. Auch bei den Rückhaltevarianten wären Rodungen im Stadtbereich notwendig. Auf folgendem Übersichtslageplan wird ersichtlich, dass der Eingriff innerorts bei den Varianten Rückhaltebecken zwar geringer, aber immer noch notwendig wäre.
Hinweis: In der öffentlichen Diskussion wird unter anderem mit Bildern als mögliche Alternative zu einem großen Becken auf viele kleine Rückhaltebecken verwiesen. Wenn dabei in der öffentlichen Diskussion Bilder kleiner und relativ einfacher Regenrückhaltebecken gezeigt werden, ist dies irreführend. Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) können nicht mit Regenrückhaltebecken (RHB) verglichen werden. Diese dienen in der Regel dazu, Niederschlagwasser aus Baugebieten oder Infrastrukturmaßnahmen zu speichern. Die Anforderungen hinsichtlich der Anlagensicherheit sind viel geringer als bei Hochwasserrückhaltebecken. Hochwasserschutz kann somit nicht mit einer großen Anzahl an Regenrückhaltebecken verwirklicht werden.
Fragen zur technischen Gestaltung des innerörtlichen Ausbaus mit Schutzwänden und Deichen:
Wie hoch werden die Schutzwände innerhalb Altenerdings?
In folgender Abbildung werden die Wandhöhen innerhalb Altenerdings nach der aktuellen Vorentwurfsplanung dargestellt. Dabei wurden die einzelnen Werte gemittelt, um Bereiche mit bestimmten Höhen einteilen zu können. Es handelt sich um Höhen ab anstehender Geländeoberkante bei der geplanten Trassierung der Schutzwand. Nicht berücksichtigt wurde hierbei, dass die Schutzwände durch Geländemodellierungen noch an das bestehende Gelände angepasst werden können und somit optisch an Höhe verlieren würden. Dies wird mit jedem Grundstücksbesitzer einzeln besprochen oder geregelt.
Kann es durch die Spundwände zu Schäden an den umliegenden Gebäuden kommen?
Bei der Einbringung der Spundwände wird auf eine schonende und an die vorliegenden Gegebenheiten angepasste Verfahrensweise zurückgegriffen. Die Spundwände werden üblicherweise im Vibrationsverfahren eingebracht. Dies bedeutet, dass diese über schonende Vibrationen eingerüttelt werden. Dabei werden die vorhandenen Kenntnisse über den Baugrund berücksichtigt. Die genaue Art der Einbringung der Spundwände ist abhängig von der noch auszuführenden, detaillierten Baugrunderkundung.
Des Weiteren werden wir vor der Baumaßnahme eine Beweissicherung durchführen. Sollte es zu Schäden durch das Einbringen der Spundwände kommen, werden diese ausgeglichen. Bereits 2015 wurden erste Bohrungen und Rammkernsondierungen in Altenerding durchgeführt. Es liegen teils schwierige Baugrundverhältnisse mit Torf- und Auelehmschichten vor. Aus diesen Ergebnissen lässt sich schließen, dass ein Großteil der Hochwasserschutzwand auf eine Spundwand gegründet werden muss.
Warum wurde die Ardeobrücke bei den Planungen nicht berücksichtigt?
In Gesprächen mit der Stadt wurde ins Auge gefasst, die Ardeobrücke erst bei einem Neubau an das notwendige Freibord anzupassen. Bei dieser Entscheidung wurde auch die Wirtschaftlichkeit bei einem Neubau einer noch standsicheren Brücke gegenüber dem möglichen Schaden berücksichtigt. Der Einstau der Brücke mit seinen Auswirkungen wurde in unseren Planungen aber bedacht. In der Planung ist somit berücksichtigt, dass die Betonunterkante der Brücke bei Abfluss des Bemessungshochwassers eintaucht. Dies hat aber nur einen geringen Rückstaueffekt zur Folge. Dieser Effekt wurde in der Planung der Mauerhöhen berücksichtigt. Des Weiteren wird hier das Risiko im Hochwasserfall über organisatorische Maßnahmen, wie z.B. eine Entfernung von anstehendem Gehölz, zusätzlich verringert.
Hingegen war die Situation beim sogenannten Petersbergbrückerl beim Hochwasser 2013 dramatisch. Hier wurde die Brücke voll eingestaut. Der Sog unter der Brücke verursachte Auskolkungen am Brückenwiderlager die nicht hinnehmbar waren. Daher wurde seitens des WWA der Abriss des Steges empfohlen. Die unterschiedliche Behandlung der beiden Brücken ergibt sich also aus der Gefahrensituation, der jeweiligen baulichen Ausführung und dem baulichen Zustand. Die unterschiedliche Freibordsituation im gesamten Stadtgebiet wurde in der Variantenmatrix als Kriterium berücksichtigt.
Wird die Kleingartenanlage am Saubach durch die Maßnahme nicht geschützt?
Die Kleingartenanlagen am Saubach haben weiterhin einen hohen Schutzgrad. Die Überflutungen treten hier erst bei sehr großen Hochwasser auf. Nur ein kleiner Teil der Anlage wird, wie bisher, mit einer statistischen Häufigkeit von 100 Jahren überflutet. Hochwasserschutz ist durch das Landesentwicklungsprogramm nur für Siedlungen und wichtige Infrastruktur (überörtliche Verkehrsanlagen, Wasser- und Energieversorgung) vorgesehen.
Ist Hochwasserschutz mit Mauern und Deichen überholt?
Nein. Dem Hochwasserschutz mit Rückhaltung (Bau von Hochwasserrückhaltebecken und Poldern) wurde in den letzten 20 Jahren eine große Aufmerksamkeit geschenkt. Jede Planung zum Hochwasserschutz wird auf die unterschiedlichsten Möglichkeiten abgeklopft. Meistens ist diese Variante jedoch nicht möglich, nicht wirtschaftlich oder eben nicht die insgesamt beste Lösung, zu der wir verpflichtet sind.
Fragen zur Unterhaltung der Sempt:
Warum wurde im Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros folgende Aussage „…dass Geschiebe, Erosion und Sedimentation für Sempt und Saubach von untergeordneter Bedeutung sind“ getroffen?
Die im Erläuterungsbericht unter Punkt 3.5.5 des Erläuterungsberichts von SKI zu „Geschiebe Erosion und Sedimentation“ gemachten Aussagen sind in der Logik solcher Berichte grundsätzlicher Natur. Mit „grundsätzlich“ ist hier gemeint, dass hier eine Beschreibung des Gewässertypus stattfindet. Bei der Sempt handelt es sich um ein Gewässer mit verhältnismäßig geringer Geschiebe- und Sedimentationsfracht im Vergleich zu anderen Gewässertypen in Bayern. Gewässer mit viel Geschiebe kommen in der Regel aus dem Alpenbereich (Isar / Amper). Ein Gewässer mit starker Sedimentationsfracht ist im Landkreis Erding z.B. die Strogen mit einem hohen Anteil an Schwebeteilchen und Feinmaterial. Damit wird z.B. geprüft, ob an Absperrbauwerken ein Geschiebefang zu errichten ist, was in der Sempt nicht der Fall wäre.
Fragen zurAuswirkung der Baumaßnahme auf Dritte:
Werden durch die Baumaßnahme die unterliegenden Gemeinden gefährdet?
Durch die Hochwasserschutzmaßnahmen entsteht keine Gefährdung für die unterliegenden Gemeinden. Dies wurde in der Variantenabwägung berücksichtigt. Jede erhebliche Verschlechterung würde seitens des Freistaats ausgeglichen werden müssen. Andernfalls würde die Baumaßnahme keine wasserrechtliche Genehmigung erhalten. Alle bisherigen Überschwemmungsflächen außerhalb der Bebauung bleiben erhalten.
Wie erfolgt die Abstimmung mit anderen Planungen?
- Hochwasserschutz für Gew. III Ordnung (Projekt der Stadt Erding für den Hochwasserschutz der Bäche in Zuständigkeit der Kommune): Hier sind die planenden Büros sowie das Amt selbst in ständigem Kontakt, um die Planungen abzustimmen.
- Nordumfahrung Erding: Diese Maßnahme beeinträchtigt oder verändert die Planungen des WWA nicht. Synergieeffekte für unsere Planungen sind nicht erkennbar. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu diesen Planungen wird seitens des WWA auf die wasserrechtlichen Belange Dritter geachtet. Wie bei unseren Planungen dürfen die Baumaßnahmen keine Verschlechterungen nach sich ziehen, die nicht ausgeglichen werden können. In einem Genehmigungsverfahren muss das nachgewiesen werden.
- Derzeit wird nach Möglichkeiten, gesucht den Hochwasserschutz für Langengeisling in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und der Stadt Erding mit den Planungen der Nordumfahrung zu optimieren. Ein gänzlicher Verzicht auf den Bau von Hochwasserschutzeinrichtungen ist dabei nicht möglich, jedoch können unter Umständen die Bauwerke insgesamt kleiner ausfallen.
- S-Bahn-Ringschluss: Mit dem S-Bahn-Ringschluss könnten sich durch die dann veränderten Wasserspiegellagen Synergieeffekte ergeben. Deshalb wird dieser Teilbauabschnitt zuletzt geplant (nach den Planfeststellungsverfahren für Bergham und das Stadtgebiet).
Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL):
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Wasserrahmenrichtlinie und unseren Planungen?
Mit der Wasserrahmenrichtlinie sollen nach EU-Recht die Gewässer in einen ökologisch guten Zustand gebracht werden. Hochwasserschutzmaßnahmen dürfen dieses Ziel nicht gefährden. Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem Zweck des Hochwasserschutzes und können nicht zur Erfüllung der Ziele der WRRL herangezogen werden. Wir streben hier eine parallele Umsetzung beider Zielsetzungen an. Da viele Maßnahmen aus den vorliegenden Umsetzungskonzepten im Rahmen des Unterhalts ausführbar sind oder nur ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren benötigen, kann eine vom Hochwasserschutz unabhängige Ausführung der Maßnahmen wesentlich zügiger erfolgen.
Welchen Effekt hätte eine Renaturierung der Sempt im Einzugsgebiet südlich von Erding?
Bereits 2018 wurde mittels des vorhandenen hydraulischen Modells eine Untersuchung durchgeführt, die eine komplette Renaturierung der Sempt im Oberlauf simuliert. Hierzu wurden entlang der Sempt in einem breiten Korridor die Rauheiten im Vergleich zum Ist-Zustand vergrößert. Dabei wurde festgestellt, dass der Effekt nicht ausreicht, um die Hochwasserspitze signifikant zu verringern. Hochwasserschutz für einen hundertjährlichen Hochwasserabfluss kann durch Renaturierungen nicht wirksam erzielt werden.
Wie steht das Wasserwirtschaftsamt München zur Gründung einer Sempt-Allianz?
Die Gründung einer Sempt-Allianz parallel zum laufenden Planungsprozess in Sachen Hochwasserschutz wird vom WWA befürwortet. Jedoch sollten für eine solche Allianz keine unrealistischen Ziele formuliert werden. Aus folgenden Gründen wäre es ungünstig, den dringend benötigten Hochwasserschutz für Erding von weiteren lokalen Vorhaben im Einzugsgebiet der Sempt abhängig zu machen:
- Selbst größere Maßnahmen im Einzugsgebiet verringern die erforderlichen Maßnahmen in Erding nur geringfügig (siehe Variante 4). Es würden also weiterhin Maßnahmen in Erding erforderlich werden.
- Jede Abhängigkeit des Hochwasserschutzes von weiteren Maßnahmen im Einzugsgebiet verzögert die Fortführung der Maßnahmen erheblich.
- Die Steuerung kleiner Becken kann aus wirtschaftlichen Erwägungen nur mechanisch mit einer Drosselwassermenge erfolgen und nicht ereignisbedingt auf mehrere Ziele ausgerichtet werden. Eine optimale Schutzwirkung kann somit in der Regel nur für ein Schutzziel erfolgen. Vereinfacht gesagt dient ein kleineres Becken im Einzugsgebiet entweder dem Hochwasserschutz vor Ort oder dem Hochwasserschutz für die Stadt Erding. Nach unserer Auffassung sollten Maßnahmen im Einzugsgebiet primär den Oberliegergemeinden zugutekommen.