Renaturierungen an kleinen Gewässern
Für die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung, die auch die Pflege und Entwicklung umfasst, und deren Ausbau nach dem Bayerischen Wassergesetz sind Pflichtaufgaben der Gemeinden und Städte, sowie von Wasser- und Bodenverbänden, die diese im Rahmen der wasserrechtlichen Vorgaben wahrnehmen. Sie werden von den Gewässer-Nachbarschaften und vom Wasserwirtschaftsamt unterstützt.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden finanziell nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas).
Starzelbach bei Olching
- Aufgenommen in das Förderprogramm 2023
- Gewässer: Starzelbach, Gew. III. Ordnung (500 m oberhalb der Mündung in die Amper)
- Vorhabensträger: Stadt Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck
- Maßnahme: Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie durch Umbau von insgesamt drei Abstürzen (Sohlschwellen) in fischpassierbare Steinrampen nach Gewässerentwicklungsplan
- Ausführung: Die vorhandenen Schwellen wurden im Gewässerbett belassen und durch entsprechende Aufschüttung eines durchströmbaren Kiessubstrats, das zugleich als Laichhabitat für kieslaichende einheimische Fischarten dient, mit Störsteinen (Flussbausteine) zur Strömungsbrechung durchgängig gestaltet werden.
- Erhalt Ufergehölze: Während des Umbaus wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürstenfeldbruck der uferbegleitende und standorttypische Gehölzbestand erhalten.
- Leitfischart ist die dort standorttypische Bachforelle (Salmo trutta fario).
- Umsetzungszeitraum: September 2022, Ausführung durch Baufirma mit Erfahrung im naturnahen Wasserbau
- Fördersatz: 75 %
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Starzelbach bei Alling
- Aufgenommen in das Förderprogramm 2023
- Gewässer: Starzelbach, Gew. III. Ordnung (Oberlauf)
- Vorhabensträger: Gemeinde Alling, Landkreis Fürstenfeldbruck in Zusammenarbeit mit den Fischereipächtern
- Maßnahme: Im Rahmen eines Gewässerausbaus soll die Strukturvielfalt des geradlinigen Gewässerverlaufs gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklungsplan erhöht werden.
- Ausführung: verschiedene Strukturmaßnahmen (ca. 30 Einzelmaßnahmen) auf einer Länge von 600 m im Gewässerbett des Starzelbaches und seinen Uferbereichen, z.B. Sohlrampe, Kleinstbuhne aus Wasserbausteinen, Wurzelstöcke im Uferbereich, Störsteine im Gewässerbett, Kiesschüttungen auf der Gewässersohle als Kieslaichplatz sowie Auflockern kolmatierter Kiesbereiche, Anlage einer Niedrigwasserrinne und Entwicklung eines Uferstreifen mit Gehölzen
- Umsetzungszeitraum: 2024 geplant
- Fördersatz: 90 %
Weiterführende Informationen
- Regierung von Unterfranken: Projektbeschreibung „Auf zu lebenswerten Bächen“
- Regierung von Unterfranken: Projekt „Auf zu lebenswerten Bächen“
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Gewässer-Nachbarschaften Bayern
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben